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Einschluss Fugenschäden
Wer kommt für Nässeschäden auf, die durch Fugenschäden bspw. in Bad und Küche entstanden sind?
Im Jahr 2021 hat der BGH geurteilt, dass die Wohngebäude-Versicherung nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einstehen muss.
Nach diesem Urteil bestand für diese Schäden nach den Versicherungsverträgen in der Wohngebäudeversicherung kein Versicherungsschutz mehr. Übergangsweise wurde von den Versicherern Versicherungsschutz bis zum 31.12.2023 gewährt.
Was passiert ab 01.01.2024?
Für die bei der Provinzial Versicherung AG im Rahmen von Wohnen Plus versicherten Wohnungen gilt als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung ab 01.01.2024, 0.00 Uhr:
Nässeschäden durch undichte Fugen und Fliesen
Nässeschäden sind auch dann versichert, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig durch undichte Fugen oder Fliesen im unmittelbaren Bereich der Dusche oder Badewanne ausgetreten ist.
Dieses gilt auch für undichte Fugen an Armaturen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben die Aufwendungen für das Verschließen von undichten Fugen und Fliesen.
Notabene: Die Gartenstadt Hüttenau eG hat als Vertreterin der sog. Siedler im Wege eines "Generalantrags" dem Einschluss der Nässeschäden als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung bei der Provinzial Versicherung AG ebenfalls zugestimmt. Damit sind auch die Einzelverträge der Eigenheimer, für die wir kaufmännische Serviceleistungen erbringen, abgesichert, ohne dass jeder Einzelne hier tätig werden muss.
Ansprechpartner
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Allgemeine Verwaltung
Zentrale
Gäste-Appartements
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Soziale Dienstleistungen
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Leitung techn. Abteilung
Neubau
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Instandhaltung
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Instandhaltung /Modernisierung
Verkehrssicherungspflichten
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