Der europäische Gaspreis Dutch TTF steigt auf ein Rekordhoch.

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Gasknappheit - Was wird die Genossenschaft in Vorbereitung auf die Heizperiode tun?

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Gasknappheit - Worauf müssen sich unsere Mieter*innen einstellen?

 

 

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der verhängten Sanktionen gegen Russland spitzt sich die Situation bei der Versorgung mit Gas zu. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat am 12.05.2022 erneut darauf hingewiesen, dass die Reduktion des Gasverbrauches oberstes Gebot ist.

Die Bundesnetzagentur schätzt die Gasversorgung in Deutschland im Moment, also Stand Mai 2022, als stabil ein, aber es kann jederzeit zu Ausfällen der Erdgaslieferung aus Russland kommen. Noch ist die Versorgungssicherheit gewährleistet. Es kann weiter Gas durch Nordstream 1 nach Deutschland geleitet werden, wohl aber nicht mehr zu den bisherigen Konditionen.

Die Gartenstadt Hüttenau eG als Vermieter wird angesichts der politischen Aktivitäten, russisches Erdgas zu ersetzen, und angesichts des möglichen Lieferausfalls von russischem Erdgas, ihren Beitrag zur Erdgaseinsparung leisten. Unsere Mieterinnen und Mieter gehören als durch ein Wohnungsunternehmen versorgte Mieter zu den sog. geschützten Kunden. Dennoch müssen wir uns auf Rationierungen oder Unterbrechungen der Erdgasversorgung vorbereiten. Diese sind umso wahrscheinlicher, je weniger gefüllt die Erdgasspeicher zu Beginn der Heizperiode sind, je eher russisches Erdgas ausfällt und damit je weniger gespart wird.

Neben Investitionen in energetische Sanierungen, die sukzessive unsere Liegenschaften aus der Gas-Abhängigkeit lösen, zählen aus unserer Sicht auch Sofort-Maßnahmen, die unmittelbar zu Einsparungen führen. Dazu gehören unter dem geltenden Rechtsrahmen mögliche Spielräume für Absenkungen der bisher zur Verfügung gestellten Raumtemperaturen auf das zugesicherte Mindestmaß.

Heizungen müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach geltendem Recht so betrieben werden, dass folgende Zimmertemperaturen während der Heizperiode erreicht werden:
- Wohn- und Büroräume – auch Bad und Toilette – in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr mindestens 20 °C,
- sonstige Nebenräume in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr mindestens 18 °C,
- in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr in allen Wohnräumen 18 °C

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Beheizung der Gebäude möglichst dicht an den o. g. Mindest-temperaturen ausrichten werden. Hierzu werden die Vorlauftemperaturen bei Außentemperaturen zwischen 5 und 20 °C abgesenkt wo erforderlich.

Wir werden sukzessive unsere Heizungsanlagen dahingehend überprüfen und ggf. bereits jetzt die nötigen Schritte in die Wege leiten, um bis zur nächsten Heizperiode gezielte Temperaturabsenkungen umzusetzen.

Etwas anderes gilt für Warmwasser:

Nach derzeitiger Rechtsauffassung haben Mieter grundsätzlich zu jeder Zeit einen Anspruch auf eine Versorgung mit Warmwasser, das eine Mindesttemperatur von 40-50° C erreicht.

Das warme Wasser soll überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt.

Insofern können wir derzeit, wenn es die Warmwasserbereitung betrifft, unsere Mieterinnen und Mieter nur bitten, auf jeglichen unnötigen Verbrauch von Warmwasser zu verzichten. 

 

 

 

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