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Informationsveranstaltung für von uns verwaltete Eigenheime

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Im Herbst 2014 wurde bei der Gartenstadt Hüttenau eG das Versicherungskonzept neu ausgeschrieben. Wir haben den Leistungsumfang optimieren und aktuelle Klauseln vereinbaren können. Die Verträge wurden Ende 2014 verlängert.

Lesen Sie hier, warum Sie als Eigentümer, dessen Objekt von uns betreut wird, hiervon betroffen sind:

Zwischen Westf. Provinzial Versicherung AG und der Gartenstadt Hüttenau eG besteht der sog. „Siedler-Rahmenvertrag“, der erstmals am 01.11.1925 geschlossen wurde. Aus diesem Rahmenvertrag leitet die Westf. Provinzial Versicherung AG ihre Interpretation des Versicherungsumfangs der „Siedler“ ab.

Danach besteht für die verbundene Gebäudeversicherung (VGV) über den von uns verlängerten aktuellen Vertrag (Wohnen Plus 2013) als auch für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz, sofern es sich handelt um

-                     ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) sowie

-                     ein 2-Familienhaus, das vom Eigentümer und seiner Familie selbst bewohnt wird

und das Objekt vonder Gartenstadt Hüttenau eG verwaltet wird.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass von der Westf. Provinzial AG ab dem 1. Januar 2016 kein Versicherungsschutz mehr bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung übernommen wird!

Der Haftpflichtbereich des Rahmenvetrags wurde gekündigt, weil die Privathaftpflichtversicherung normalerweise diese Risiken mit einschließt.Dies gilt jedoch nicht für vermietete Eigenheime. Hier muss der Eigentümer ab dem 1. Januar 2016 für eigenen Haftpflichtversicherungsschutz sorgen! 

Die Westfälische Provinzial Versicherung AG hat am 18. Juni 2015 über die aktuellen Versicherungskonditionen und zukünftige Veränderungen im Versicherungsumfang informiert. Die Bildschirmpräsentation des Vortrags der Provinzial AG kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Die Gartenstadt Hüttenau eG hat wird nach langen Jahrzehnten der Konstanz die Verwaltungsgebühr den gestiegenen Kosten anpassen, und zwar um € 1,00 netto monatlich. Die Anhebung wird zum 1. Augsut 2015 wirksam.

 

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